Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hörgeräteverordnung ist unerlässlich für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und sollte innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beim Hörakustiker eingereicht werden.
  • Für eine Folgeversorgung nach sechs Jahren reicht meist der direkte Gang zum Akustiker, bei vorzeitiger Versorgung ist jedoch ein neues Rezept erforderlich.
  • Wer auf eine ärztliche Verordnung verzichtet, muss mit hohen Eigenkosten und fehlenden Serviceleistungen rechnen.

Wozu dient eine Hörgeräteverordnung?

Hörgeräteverordnung
Erster Schritt zur Hörhilfe und Voraussetzung für Kostenübernahme durch Krankenkasse

Eine Hörgeräteverordnung ist der erste Schritt auf dem Weg zu besserem Hören. Sie wird von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) ausgestellt und bestätigt, dass eine medizinische Notwendigkeit für Hörgeräte besteht. Grundlage ist eine gründliche Untersuchung und Diagnostik, bei der der Grad des Hörverlusts festgestellt wird.

Die Hörgeräteverordnung hat eine zentrale Bedeutung:

Sie bildet die Basis für die individuelle Versorgung mit Hörsystemen. Gleichzeitig ermöglicht sie die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Ohne diese ärztliche Verordnung ist eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse in der Regel nicht möglich.

Bei Hörhäusle Kohl legen wir großen Wert darauf, dass Ihre Hörgeräte optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Mit einer gültigen Hörgeräteverordnung können wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg zur Hörlösung finden, transparent, individuell und mit einem hohen Maß an Fachkompetenz.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Hörgeräteverordnung

Damit Sie eine Hörgeräteverordnung erhalten können, müssen bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sein. Diese sind in den „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ festgelegt. Sie stellen sicher, dass eine Hörgeräteversorgung wirklich notwendig und sinnvoll ist.

Für eine beidseitige Versorgung mit Hörsystemen gilt:

  • Es muss ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel auf dem besseren Ohr vorliegen, und zwar in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4000 Hertz.
  • Zusätzlich darf die Verstehensquote bei einem Hörtest mit dem Freiburger Einsilbertest bei 65 Dezibel auf dem besseren Ohr nicht über 80 % liegen.

Auch bei einer einseitigen Hörgeräteversorgung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Auf dem schlechteren Ohr muss der Hörverlust in mindestens einer Frequenz zwischen 500 und 4000 Hertz ebenfalls bei mindestens 30 Dezibel liegen. Die Verstehensquote darf hier ebenfalls nicht mehr als 80 % betragen.

Für spezielle Hörsysteme, wie etwa Knochenleitungshörgeräte, gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen.

Bei Hörhäusle Kohl beraten wir Sie gerne dazu, ob die Voraussetzungen für eine Hörgeräteverordnung in Ihrem Fall erfüllt sind, und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer individuellen Hörlösung.

Wie lange behält eine Hörgeräteverordnung ihre Gültigkeit?

Eine Hörgeräteverordnung ist grundsätzlich sechs Monate lang gültig. Damit Sie jedoch von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse profitieren können, muss die Verordnung bereits innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, zeitnah nach dem Hörtest bei Ihrem HNO-Arzt einen Termin bei Ihrem Hörakustiker zu vereinbaren.

Bei Hörhäusle Kohl helfen wir Ihnen gerne dabei, die Fristen einzuhalten und Ihre Hörgeräteverordnung rechtzeitig zu nutzen. So bleibt Ihnen genügend Zeit, verschiedene Modelle auszuprobieren und das für Sie optimale Hörsystem zu finden.

Für die Folgeversorgung reicht meist der Gang zum Akustiker

Hörtest beim Akustiker in Welzheim
Folgeversorgung meist ohne Arztbesuch direkt beim Hörakustiker möglich

Wenn Sie bereits Hörgeräte tragen und eine Hörgeräteverordnung für die Erstversorgung vorliegt, haben Sie nach sechs Jahren erneut Anspruch auf eine Bezuschussung durch die Krankenkasse. In vielen Fällen genügt für diese sogenannte Folgeversorgung der direkte Weg zu Ihrem Hörakustiker, ein erneuter Arztbesuch ist dann nicht zwingend erforderlich.

Die Krankenkasse erkennt anhand der bestehenden Daten, dass ein medizinisch begründeter Hörverlust vorliegt und eine Förderung gerechtfertigt ist.

Bei Hörhäusle Kohl kümmern wir uns in diesem Fall um alles Weitere und begleiten Sie kompetent bei der Auswahl neuer Hörgeräte.

Trotzdem empfehlen wir, bei bestehender Schwerhörigkeit auch weiterhin regelmäßig einen HNO-Arzt aufzusuchen. Gerade wenn sich das Hörvermögen verändert hat oder neue Beschwerden auftreten, ist eine fachärztliche Kontrolle wichtig. Der HNO-Arzt kann mögliche neue Ursachen für die Hörminderung erkennen und so gesundheitliche Risiken frühzeitig ausschließen.

FAQ

In der Regel ist für eine Folgeversorgung keine neue Hörgeräteverordnung erforderlich. Alle sechs Jahre können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen erneuten Zuschuss für neue Hörsysteme beantragen.

Sollten jedoch vor Ablauf dieser Frist neue Hörgeräte notwendig sein, etwa durch Verlust oder eine Verschlechterung Ihres Hörvermögens, ist eine erneute ärztliche Untersuchung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt empfehlenswert. In solchen Fällen wird dann eine neue Hörgeräteverordnung ausgestellt, um die Voraussetzung für eine weitere Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erfüllen.

Die Preise für Hörgeräte variieren stark, sie liegen zwischen etwa 800 und über 5.000 Euro, sofern keine Krankenkassenzuschüsse berücksichtigt werden. Wichtig zu wissen: Im Preis sind in der Regel auch zahlreiche Serviceleistungen enthalten.

Bei Hörhäusle Kohl sind in der Versorgung unter anderem Wartungen, Reparaturen (sofern nicht selbstverschuldet) und regelmäßige Anpassungen für einen Zeitraum von sechs Jahren inbegriffen.

Wenn Sie sich für ein sogenanntes Kassengerät entscheiden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Diese Basis-Modelle erfüllen die grundlegenden Anforderungen für gutes Hören. Wünschen Sie ein Gerät mit erweiterten Funktionen oder besonders hohem Tragekomfort, fallen zusätzliche Kosten an, die Sie selbst tragen.

Grundsätzlich ja, Hörgeräte können auch ohne ärztliches Rezept bei vielen Anbietern erworben werden. Doch Vorsicht: Gerade bei der Erstversorgung bringt das erhebliche Nachteile mit sich.

Ohne eine gültige Hörgeräteverordnung verzichtet man auf die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse. Das bedeutet, Sie tragen die gesamten Kosten selbst, und verlieren damit unter Umständen mehrere hundert Euro pro Hörgerät. Zusätzlich fehlen Ihnen die Serviceleistungen, die bei einer Versorgung mit Rezept in der Regel enthalten sind. Dazu zählen etwa regelmäßige Wartungen, nicht selbst verschuldete Reparaturen und Anpassungen über einen Zeitraum von sechs Jahren.

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Daniel Kohl - Natural Fitting in Welzheim

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Daniel Kohl

Hörhäusle Kohl

Hörakustikmeister & Geschäftsführer