Das Wichtigste in Kürze
- Eine Hörgeräteverordnung ist unerlässlich für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und sollte innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beim Hörakustiker eingereicht werden.
- Für eine Folgeversorgung nach sechs Jahren reicht meist der direkte Gang zum Akustiker, bei vorzeitiger Versorgung ist jedoch ein neues Rezept erforderlich.
- Wer auf eine ärztliche Verordnung verzichtet, muss mit hohen Eigenkosten und fehlenden Serviceleistungen rechnen.
Wozu dient eine Hörgeräteverordnung?

Eine Hörgeräteverordnung ist der erste Schritt auf dem Weg zu besserem Hören. Sie wird von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) ausgestellt und bestätigt, dass eine medizinische Notwendigkeit für Hörgeräte besteht. Grundlage ist eine gründliche Untersuchung und Diagnostik, bei der der Grad des Hörverlusts festgestellt wird.
Die Hörgeräteverordnung hat eine zentrale Bedeutung:
Sie bildet die Basis für die individuelle Versorgung mit Hörsystemen. Gleichzeitig ermöglicht sie die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Ohne diese ärztliche Verordnung ist eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse in der Regel nicht möglich.
Bei Hörhäusle Kohl legen wir großen Wert darauf, dass Ihre Hörgeräte optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Mit einer gültigen Hörgeräteverordnung können wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg zur Hörlösung finden, transparent, individuell und mit einem hohen Maß an Fachkompetenz.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Hörgeräteverordnung
Damit Sie eine Hörgeräteverordnung erhalten können, müssen bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sein. Diese sind in den „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ festgelegt. Sie stellen sicher, dass eine Hörgeräteversorgung wirklich notwendig und sinnvoll ist.
Für eine beidseitige Versorgung mit Hörsystemen gilt:
- Es muss ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel auf dem besseren Ohr vorliegen, und zwar in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4000 Hertz.
- Zusätzlich darf die Verstehensquote bei einem Hörtest mit dem Freiburger Einsilbertest bei 65 Dezibel auf dem besseren Ohr nicht über 80 % liegen.
Auch bei einer einseitigen Hörgeräteversorgung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Auf dem schlechteren Ohr muss der Hörverlust in mindestens einer Frequenz zwischen 500 und 4000 Hertz ebenfalls bei mindestens 30 Dezibel liegen. Die Verstehensquote darf hier ebenfalls nicht mehr als 80 % betragen.
Für spezielle Hörsysteme, wie etwa Knochenleitungshörgeräte, gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen.
Bei Hörhäusle Kohl beraten wir Sie gerne dazu, ob die Voraussetzungen für eine Hörgeräteverordnung in Ihrem Fall erfüllt sind, und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer individuellen Hörlösung.
Wie lange behält eine Hörgeräteverordnung ihre Gültigkeit?
Eine Hörgeräteverordnung ist grundsätzlich sechs Monate lang gültig. Damit Sie jedoch von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse profitieren können, muss die Verordnung bereits innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, zeitnah nach dem Hörtest bei Ihrem HNO-Arzt einen Termin bei Ihrem Hörakustiker zu vereinbaren.
Bei Hörhäusle Kohl helfen wir Ihnen gerne dabei, die Fristen einzuhalten und Ihre Hörgeräteverordnung rechtzeitig zu nutzen. So bleibt Ihnen genügend Zeit, verschiedene Modelle auszuprobieren und das für Sie optimale Hörsystem zu finden.
Für die Folgeversorgung reicht meist der Gang zum Akustiker

Wenn Sie bereits Hörgeräte tragen und eine Hörgeräteverordnung für die Erstversorgung vorliegt, haben Sie nach sechs Jahren erneut Anspruch auf eine Bezuschussung durch die Krankenkasse. In vielen Fällen genügt für diese sogenannte Folgeversorgung der direkte Weg zu Ihrem Hörakustiker, ein erneuter Arztbesuch ist dann nicht zwingend erforderlich.
Die Krankenkasse erkennt anhand der bestehenden Daten, dass ein medizinisch begründeter Hörverlust vorliegt und eine Förderung gerechtfertigt ist.
Bei Hörhäusle Kohl kümmern wir uns in diesem Fall um alles Weitere und begleiten Sie kompetent bei der Auswahl neuer Hörgeräte.
Trotzdem empfehlen wir, bei bestehender Schwerhörigkeit auch weiterhin regelmäßig einen HNO-Arzt aufzusuchen. Gerade wenn sich das Hörvermögen verändert hat oder neue Beschwerden auftreten, ist eine fachärztliche Kontrolle wichtig. Der HNO-Arzt kann mögliche neue Ursachen für die Hörminderung erkennen und so gesundheitliche Risiken frühzeitig ausschließen.
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