Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten – welchen Betrag übernimmt die Krankenkasse?

Sie benötigen ein Hörgerät und wollen wissen, welchen Kostenanteil die gesetzliche Krankenkasse übernimmt? Der Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten kann bei jedem Hörakustiker gestellt werden. Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen können Hörgeräte mit bis zu 1.700 Euro (incl. Ohrpassstück) für beide Ohren bezuschussen.

Erfüllt das Hörgerät die Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen, kann das Hörgerät auch nahezu kostenlos für Sie sein. Nahezu kostenlos bedeutet: eine Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät wäre zu entrichten, falls keine Befreiung vorliegt. Eine Beratung beim Hörakustiker kann dabei hilfreich sein.

Um den Zuschuss der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, muss dem Hörgeräteakustiker eine „ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe“ vorgelegt werden. Diese bekommen Sie von Ihrem behandelnden HNO-Arzt, der auch den Hörverlust diagnostiziert hat. Die Voraussetzung für den Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse ist die (Erst-)Verordnung und eventuell ein notwendiges Genehmigungsverfahren. Grundsätzlich muss zwingend ein entsprechender Hörverlust vorliegen.

Gesetzliche Krankenkassen können einen Zuschuss für Hörgeräte nur entsprechend der geltenden Hilfsmittelrichtlinie bewilligen. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

  1. Die Verständlichkeit sprachaudiometrisch auf dem besseren Ohr unter Einsatz von Kopfhörern und bei Verwendung des Einsilbertests bei 65 Dezibel unter 80 Prozent liegt.
  2. Auf dem besseren Ohr der tonaudiometrische Hörverlust in einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz wenigstens 30 Dezibel beträgt.

Aus diesem Grund sollten Sie so schnell wie möglich nach dem Erhalt der „ohrenärztlichen Verordnung einer Hörhilfe“ den Hörgeräteakustiker aufsuchen, um mit der Versorgung Ihres Hörgerätes zu starten und den Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten stellen.

Hörgeräte kostenlos von der Krankenkasse

Auf dem deutschen Markt werden derzeit über 1.000 Modelle an Hörgeräten angeboten, die sich mit Blick auf Preis, Design und Funktion deutlich unterscheiden. Wenn Sie ein Hörgerät brauchen, muss es keine teure Angelegenheit werden. Als Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei der Auswahl des Hörgerätes auf ein Modell ohne Eigenanteil zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Euro je Hörgerät dazu zahlen. Der Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten kann bei jedem Hörakustiker gestellt werden. Das Hörhäusle Kohl hilft Ihnen hier gerne in Schorndorf, Welzheim und Leutenbach weiter.

Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten

Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten

Wie oft werden Hörgeräte durch die Krankenkasse gezahlt?

In der Vergangenheit gab es eine durchschnittliche Nutzungsdauer bei Hörgeräten von 6 Jahren. Neuere Geräte sind fortschrittlicher, halten bedeutend länger und müssen oftmals nach 6 Jahren nicht ersetzt, sondern nur instand gesetzt werden. Das entlastet die Krankenkassen erheblich. Trotzdem wird empfohlen, sich nach Ablauf der sechsjährigen Nutzungsdauer erneut beim HNO-Arzt vorzustellen, um den zunehmenden Hörverlust abzuklären und gegebenenfalls eine erneute Kostenübernahme für ein neues Hörgerät abzusichern.

Je nach Form und Funktionsvielfalt können Sie selbst entscheiden, wie hoch Ihre Zuzahlung zum jeweiligen Hörgerät sein soll. Die Krankenkasse übernimmt nicht nur die Kosten für das Hörgerät selbst, sondern auch für etwaige Wartungen und Reparaturen durch den Hörgeräteakustiker. Den Antrag volle Kostenübernahme von Hörgeräten können Sie vor Ort bei uns stellen.

Zuzahlung zu Hörgeräten bei der privaten Krankenversicherung

Genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gelten dieselben medizinischen Kriterien bei der Diagnose eines Hörverlustes durch den HNO-Arzt. Erhebliche Unterschiede gibt es aber bei den Erstattungsbeträgen. Diese können je nach Versicherungsvertrag bei der privaten Krankenversicherung individuell sehr unterschiedlich gestaltet sein. Mehr Informationen zur Höhe der Erstattung finden Sie auf der Unternehmenswebseite der Krankenversicherung oder dem persönlichen Kundenberater der entsprechenden Krankenversicherung.

Kassenleistung Hörgeräte

Hörgeräte ohne Zuzahlung benötigen welche Anforderung?

Um sicherzustellen, dass ein eigenanteilsfreies Hörgerät eine angemessene Qualität besitzt, muss es bestimmten Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen. Ein zuzahlungsfreies Hörgerät kann aber jederzeit mit zuzahlungspflichtigen Modellen mithalten. Diese sogenannten Krankenkassen-Hörgeräte müssen sowohl digital als auch modern sein. Die meisten Hörgeräteakustiker haben Hörgeräte in ihrem Angebot, die all diese Anforderungen erfüllen. Entsprechend den Vorgaben müssen sich Hörgeräte auf mindestens sechs unterschiedliche Frequenzbereiche einstellen lassen.

Des Weiteren müssen mindestens 3 Hörprogramme wählbar sein, um auf die verschiedenen Situationen im Alltag reagieren zu können. Damit lästige Pfeifgeräusche minimiert werden können, müssen die Hörgeräte eine Rückkopplungsunterdrückung besitzen. Damit lassen sich unangenehme Nebengeräusche ausblenden.

Wir beraten Sie! Sie suchen ein Hörgerät, das perfekt zu Ihnen passt. Sie können sich auf uns verlassen! Wir helfen Ihnen, den Antrag zur vollständigen Kostenübernahme von Hörgeräten auszufüllen.

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Daniel Kohl - Natural Fitting in Welzheim

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Daniel Kohl

Hörhäusle Kohl

Hörakustikmeister & Geschäftsführer