Beihilfe für Hörunterstützung mit dem Krankenkassenzuschuss für Hörhilfen

Betroffene, die unter einem Hörverlust leiden, suchen in der Regel einen Hals-, Nasen-, Ohrenarzt auf. Dort lassen sie die Ursachen überprüfen. Der HNO-Arzt ist die richtige Anlaufstelle für die Diagnosestellung. Diese ist wichtig, um herauszufinden, wie es um das Hörvermögen bestellt ist.

Eine Beratung beim Hörakustiker vom Hörhäusle Kohl kann auch eine geeignete Anlaufstelle sein, um etwas über Hörhilfen und Hörschäden zu erfahren. Bestätigt sich ein vermindertes Hörvermögen aufgrund von Alter oder Krankheit, stellen sich viele Menschen die Fragen: Wer zahlt mir nun meine Hörhilfe und wo bekomme ich eine geeignete Unterstützung?

Trage ich die kompletten Kosten für die Hörgeräte selbst? Erhalte ich einen Krankenkassenzuschuss für Hörhilfen? Der folgende Beitrag enthält Wissenswertes über diese Thematik. Außerdem klärt dieser die Frage, wann ein Zuschuss durch die Krankenkasse erfolgt und wie sich dieser gestaltet.

Besuch beim HNO-Arzt als Voraussetzung

Erste Anlaufstelle ist der HNO-Arzt. Stellt dieser fest, dass ein Hörverlust vorliegt, ist eine Hörhilfe angezeigt. Die umfangreiche Diagnostik besteht unter anderem aus einem Sprachhörtest. Hier muss beim Sprachaudiogramm die Quote des Verstehens bei 65 Dezibel unter 80 Prozent liegen, damit die Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich ist.

Zum Einsatz kommt hier auch der Freiburger Einsilbertest auf dem besseren Ohr mit Kopfhörern. Denn diese ist dazu gesetzlich verpflichtet, bestimmte Hörhilfen zu bezahlen. Hierfür sind jedoch ein paar Voraussetzungen notwendig, wie der Gang zum Arzt, der nach einer gestellten Diagnose ein „Rezept“ für Hörhilfen ausstellt. Diese trägt die Bezeichnung „ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe“.

Bei einem gesicherten Krankheitsbefund zahlen die Krankenkassen einen gesetzlich festgelegten Zuschuss für die Hörgeräte. Die Kriterien, welche vorliegen müssen, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann, sind in der geltenden Hilfsmittelrichtlinie festgelegt.

Beim Tonaudiogramm muss der Hörverlust auf dem besseren Ohr bei mindestens 30 Dezibel liegen. Maßgeblich für diese Messung ist die Prüfsequenz zwischen 500 und 4000 Hertz. Der Arzt bescheinigt anschließend mithilfe einer Verordnung, dass eine Hörhilfe notwendig ist. Eine Beratung beim Hörhäusle Kohl ist die richtige Anlaufstelle für weitere Unterstützung.

Krankenkassenzuschuss für Hörhilfen

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Der Krankenkassenzuschuss für Hörhilfen ist wichtig und sollte geklärt sein

Wie gestaltet sich der Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte?

Hat sich die Diagnose bestätigt und eine Hörhilfe angebracht, stellt sich die Frage: Wie viel zahlt die Krankenkasse für meine Hörgeräte? Denn bei diesen Hilfen handelt es sich um hochwertige technische Geräte. Die Geräte werden zudem noch durch einen Hörakustiker individuell angepasst. Das alles ist mit hohen Kosten verbunden, die schnell im dreistelligen Bereich liegen.

Sind die Voraussetzungen für eine Hörhilfe gegeben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bestimmte Beträge für die Betroffenen. Die Krankenkassen unterscheiden sich hier teilweise bezüglich der Zuschüsse. Bei vielen Kassen ist jedoch eine Kostenübernahme für beide Ohren bis zu 1.700 Euro möglich.

Am Beispiel der Krankenkasse TK lässt sich dies anhand der möglichen Zuschüsse verdeutlichen

Bei einer Versorgung durch den Hörakustiker übernehmen die Techniker eine Pauschale für ein Ohr in Höhe von 690,15 Euro. Benötigen beide Ohren ein Hörgerät, zahlt die Krankenkasse eine Pauschale von 1,380,30 Euro. Dazu kommt noch eine Reparaturpauschale in Höhe von 154,70 Euro bei einem Ohr.

Des Weiteren eine Pauschale für Ohrpassstücke oder Hörschläuche in Höhe von 42,80 Euro und 12,42 Euro für ein Ohr. Sind beide Ohren betroffen, ist die Pauschale doppelt so hoch (Vergleich hierzu: Die Techniker). Andere Krankenkassen übernehmen ähnlich hohe Zuschüsse für die Hörhilfe.

Bei einigen Kassen ist jedoch der Zuschuss für das erste Hörgerät höher als für das zweite. Die Krankenkassen zahlen aber den gesetzlich festgelegten Festbetrag für das erste Hörgerät. Dieser liegt aktuell bei bis zu 784,94 Euro pro Gerät.

Es ist möglich, ein Gerät zu kaufen, das mit keinem hohen Eigenanteil verbunden ist. Dann ist lediglich die gesetzliche Zulage von zehn Euro je Hörgerät notwendig. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass maßgefertigte Ohrpassstücke extra Kosten verursachen.

Diese Otoplastiken sind oftmals mit einem besseren Tragekomfort verbunden. Ein Hörgeräteakustiker kann hierzu ausführlich beraten. Wer ein exklusiveres Modell wünscht, hat mit höheren Kosten zu rechnen. Diese Mehrkosten übernimmt die Krankenkasse in der Regel nicht, und es ist kein weiterer Krankenkassenzuschuss möglich. Der Betroffene hat diese zusätzlichen Kosten selbst zu tragen.

Persönliche Beratung beim Hörakustiker

Ein Gespräch mit einem Hörgeräteakustiker in Schorndorf oder Welzheim ist eine Unterstützung bei der Wahl einer geeigneten Hörhilfe. Neben den Beratungsleistungen haben Betroffene hier die Möglichkeit, bestimmte Hörgeräte auszuprobieren.

Dadurch entwickelt sich ein Gefühl, welche Hörhilfe am besten zu einem selbst passt. Denn auch der Tragekomfort und die Anpassung des Hörgeräts haben einen Einfluss auf die Qualität dieses. Zudem übernehmen die Experten vom Hörhäusle Kohl die Einstellung und Wartung der Hörgeräte und passen die Ohrpass-Stücke für ihre Kunden individuell an.

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Daniel Kohl - Natural Fitting in Welzheim

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Daniel Kohl

Hörhäusle Kohl

Hörakustikmeister & Geschäftsführer