Beihilfe für Hörgeräte und andere Leistungen für Betroffene bei nachgewiesener Schwerhörigkeit

Schwerhörigkeit kann eine angeborene Gesundheitsbeeinträchtigung sein oder sich im Laufe des Lebens durch verschiedene Ereignisse entwickeln. Für Patienten bedeutet dies neben allgemeinen Einschränkungen im alltäglichen Leben zu allem Überfluss auch noch einen tiefen Griff in den Geldbeutel.

Wer sich ein Hörgerät oder andere Leistungen, die eine Hörschädigung ausgleichen, aus eigenfinanzierten Mitteln nicht leisten kann, muss auf Hörhilfen wie Hörgeräte nicht verzichten. Da sie beihilfefähig sind, übernehmen in aller Regel die Krankenkassen einen erheblichen Teil der Kosten.

Auf welche Leistungen besteht Anspruch bei Schwerhörigkeit, was ist beihilfefähig und wie hoch fällt die Beihilfe für Hörgeräte konkret aus? Damit Sie für Ihren Besuch beim Hörakustiker gewappnet sind, stellt Ihnen dieser Beitrag finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick vor.

Krankenkassen zahlen Beihilfe für Hörgeräte

Sind Hörgeräte unumgänglich, um das durch eine Schwerhörigkeit bedingte Hördefizit auszugleichen, müssen die Krankenkassen Patienten bei der Finanzierung der Geräte unterstützen.

Hierfür hat der Gesetzgeber mit einer gesetzlichen Regelung die Grundlage geschaffen. Bei der Unterstützung handelt es sich um einen festen Betrag, bis zu dessen Maximalhöhe Ihre Hörgeräte bezuschusst werden können.

Beim Hörakustiker Standard-Kassengeräte und Premium-Geräte erhältlich

Um in den Genuss der monetären Bezuschussung zu kommen, ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für ein Hörgerät entscheidend. Bezuschusst wird ein standardisiertes Kassenhörgerät.

Es entspricht der medizinischen Notwendigkeit, einem technologisch modernen Status, ist aber kein Hightech-Gerät. Sofern Sie Hörgeräte der technologischen Premium-Klasse wünschen, zahlen Sie die Mehrkosten, die den Betrag eines Kassengerätes übersteigen, selbst. Der vertraglich festgesetzte Festpreis pro Hörgerät liegt in aller Regel bei 685 Euro.

Da die Ohrstücke üblicherweise individuell angefertigt werden, um perfekt zu passen, können Sie auf die Kostenübernahme einer hierfür fälligen Pauschale von 33,50 Euro zurückgreifen. Ist der Grad der Schwerhörigkeit so hoch, dass er an Taubheit grenzt, steht Ihnen eine noch umfassendere Versorgung samt Beihilfe für Hörgeräte zu.

Sie beläuft sich auf eine Summe von 840 Euro. Pro Gerät wird eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro fällig.

Beihilfe für Hörgeräte und andere Leistungen

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine Beihilfe für Hörgeräte und weitere Leistungen erhalten

Auch für Premium-Geräte Kostenübernahme vorab beantragen

Als Hörakustiker empfehlen wir Ihnen, sich die Übernahme der Mehrkosten für ein Gerät, welches Sie selbst zahlen, ebenfalls von der Krankenkasse vorab genehmigen zu lassen. So sichern Sie sich ab, dass Ihre Krankenkasse den gesetzlich festgelegten Betrag übernimmt.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hörgeräten ebenfalls beihilfefähig

Beim Hörakustiker können nach einem kostenfreien Erstgespräch für eine weiterführende fachspezifische Hörgeräteberatung zusätzliche Kosten anfallen. Gleiches gilt für die Anpassung des Hörgerätes auf Ihr Gehör und den individuell festgestellten Grad der Schwerhörigkeit.

Auch diese Kosten sind beihilfefähig und Sie können sie sich von Ihrer Krankenkasse bezuschussen lassen. Ist es notwendig, beim Hörgerät eine professionelle Reparatur erledigen zu lassen, erhalten Sie hierfür von der Krankenkasse üblicherweise eine gesetzliche Servicepauschale von etwa 125 Euro.

Beihilfe für Hörgeräte auch bei Tinnitus

Nicht immer ist es eine klassische Schwerhörigkeit, die die Notwendigkeit eines Hörgerätes zur Folge hat. Hörhilfen können auch bei Erkrankungen wie Tinnitus eine fundamentale Unterstützung sein.

Steht hierhinter eine medizinische Notwendigkeit, können Sie auch bei Tinnitus finanzielle Hörgerätebeihilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wichtig ist, dass eine medizinische Indikation vorliegt – ganz gleich, welches Ereignis den Hörschaden auslöst.

Antrag auf Beihilfe – ein unverzichtbarer Verwaltungsakt

Bevor Sie sich beim Hörakustiker für ein Hörgerät entscheiden, empfiehlt es sich, mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Lassen Sie sich dort zur konkreten Übernahme der Kosten für Hörgeräte ausführlich beraten.

Die Zahlung der Beihilfe erfolgt durch den Kontakt des Hörakustikers mit der Krankenkasse, sobald die Wahl auf ein kassengestütztes Gerät gefallen ist.

Der klassische Ablauf einer Bezuschussung von Hörgeräten durch die Krankenkasse gestaltet sich wie folgt:

  • Ausstellen einer Hörgeräteverordnung durch einen HNO-Arzt

  • Anfrage bei der Krankenkasse zur Kostenübernahme

  • Termin beim Hörexperten vor Ort zur Auswahl eines Kassengerätes inklusive einer Fachberatung

  • Antragstellung auf Beihilfe bei der Krankenkasse

  • Kauf des Hörgerätes bei Genehmigung der Krankenkasse

  • Hörakustiker rechnet mit Krankenkasse ab (ggf. Eigenleistung von Mehrkosten bei Premium-Hörgeräten)

Starke Schwerhörigkeit – auch Kommunikationshilfen sind beihilfefähig

Aus dem § 17 Absatz 2 SGB I ergibt sich ein Recht auf eine Kommunikationshilfe, wenn eine extreme Hörbehinderung nahe einer Gehörlosigkeit vorliegt.

Kann Ihnen die Nutzung von Gebärdensprache helfen, so können Sie sich die Kosten für einen Gebärdendolmetscher bezuschussen lassen. Eine solche Lösung kann dann ein Thema sein, wenn ein konventionelles Hörgerät nicht den gewünschten Mehrwert bringt.

Beim Hörakustiker in Ihrer Nähe von Schorndorf und Welzheim können Sie sich zu finanziellen Beihilfen für eine Hörgeräteversorgung umfassend beraten lassen.

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Daniel Kohl

Hörhäusle Kohl

Hörakustikmeister & Geschäftsführer