Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz – Risiken und Schutzmaßnahmen

Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz sind ein weitverbreitetes Problem, das bei den betroffenen Mitarbeitern zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen kann. Die Gewerkschaften und Betriebsräte in Deutschland befassen sich fast täglich mit diesem Thema und werden nicht müde, ihre Kollegen, die Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz erlitten haben, gegebenenfalls auch juristisch zu unterstützen.

In den meisten Bereichen von Industrie, Bauwesen oder Produktion gehören lautstarke Werkzeuge und Maschinen zum Alltag. Überall dort ist es bereits gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber für einen ausreichenden Gehörschutz zu sorgen hat. Aber auch moderne Büros sind nicht frei von Lärm, da Gespräche, Telefonklingeln oder Drucker auf kurzer Distanz und auf Dauer zu einer argen Belastung werden können. In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, wie sich Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz entwickeln können und welche Maßnahmen jeder ergreifen kann, um sein Gehör genau davor zu schützen.

Wie entstehen Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz?

Lärm wird regelmäßig unterschätzt, obwohl schon ein dauerhafter Geräuschpegel ab 85 Dezibel zu einer nachhaltigen Schädigung des Gehörs führen kann. Ein solcher kontinuierlicher Schalldruckpegel kann die überaus empfindlichen Haarzellen im Innenohr in der Tat irreversibel schädigen. Typische Folgen sind Schwerhörigkeit oder sogar die Wahrnehmung eines ständigen unangenehmen Pfeiftons, der unter der Bezeichnung Tinnitus firmiert.

Zu den häufigsten Ursachen von Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz gehören:

  • Lärmintensive Werkzeuge oder Maschinen wie Bohrer, Presslufthämmer oder Kreissägen, deren erzeugte Geräuschpegel die Marke von 100 Dezibel deutlich überschreiten können.

  • Dauerhafte Hintergrundgeräusche wie Straßenverkehrslärm oder laut arbeitende Klimaanlagen und Lüftungssysteme.

  • Plötzliche Lärmereignisse wie Explosionen oder unerwartete laute Knallgeräusche zum Beispiel beim Feuerwerk.

Pflicht der Arbeitgeber

In Deutschland sind die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, in jeder Hinsicht einen effektiven Arbeitsschutz für alle Mitarbeiter einzurichten. Dazu gehört selbstverständlich auch der Lärm- beziehungsweise Gehörschutz.

Die folgenden Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen, das Risiko für Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz zu minimieren:

  • Eine signifikante Lärmminderung direkt an der Schall emittierenden Quelle wird durch die verschiedensten Arten von Schalldämpfern erreicht.
  • Als Lärmschutzmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung des Arbeitsplatzes haben sich unter anderem Schallschutzwände, schalldämmende Bodenbeläge sowie schallabsorbierende Deckenmaterialien sehr gut bewährt.
  • Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Kontext ihrer Tätigkeitsbereiche geeigneten Gehörschutz wie Ohrstöpsel oder Kapselgehörschützer zur Verfügung zu stellen.
  • Darüber hinaus sind regelmäßige Messungen der Lärmbelastungen an verschiedenen Positionen auf dem Betriebsgelände durchzuführen, um die Lärmschutzmaßnahmen jederzeit dynamisch an die Erfordernisse anpassen zu können.
  • Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für das wichtige Thema Gehörschutz erfolgt durch wiederholte Schulungen und Informationsveranstaltungen.
Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz - Risiken und Schutzmaßnahmen

Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz – Risiken und Schutzmaßnahmen

Was können und sollten Arbeitnehmer selbst für ihren Gehörschutz tun?

Abgesehen von den verpflichtenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber kann auch jeder Arbeitnehmer selbst viel für seinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tun:

  1. Zugegeben, es mag zuweilen recht unbequem sein, den vorgeschriebenen Gehörschutz immer und überall zu tragen. Dennoch gilt es, seine Scheu davor abzulegen und die gebotenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz stets konsequent einzuhalten. Im Falle einer Klage gegen den Arbeitgeber zum Beispiel ist dieser Punkt der erste Untersuchungsgegenstand.
  2. Nehmen Sie unbedingt die Ihnen zustehenden Pausenzeiten vollumfänglich wahr und begeben Sie sich dazu in eine möglichst ruhige Umgebung, um Ihr Gehör, solange wie es geht, zu schonen.
  3. Wenn es an bestimmten Stellen sehr laut wird, besteht für Sie hoffentlich die Möglichkeit, sich von dieser Stelle so weit wie möglich zu entfernen. Eine Unterredung mit einem Kollegen, der beispielsweise gerade mit dem Laubbläser oder Presslufthammer arbeitet, macht in der Tat wenig Sinn.
  4. Lassen Sie regelmäßig Hörtests etwa durch den Hörakustiker vom Hörhäusle Kohl in Schorndorf oder Leutenbach durchführen, um die ersten Anzeichen einer Hörschädigung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen.

Fazit

Hörschäden durch Lärm am Arbeitsplatz sind eine überaus ernst zu nehmende Angelegenheit, da es sich hierbei in aller Regel um irreversible Prozesse handelt. Insofern steht nicht nur der Arbeitgeber in der Pflicht, den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter optimal zu gestalten, sondern auch der Arbeitnehmer ist gehalten, Verantwortung für seinen eigenen Gehörschutz zu übernehmen. Es ist gerade die Kombination aus technischen, organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen, die es ermöglicht, das Risiko eines Hörschadens zu minimieren, was im Interesse aller Beteiligten liegt.

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Daniel Kohl

Hörhäusle Kohl

Hörakustikmeister & Geschäftsführer