Ist eine Hörgeräteversicherung wirklich sinnvoll? Wir liefern Antworten!
Hörgeräte sind nicht günstig – weil sie aus sensibler, hochpräziser Technik bestehen. Zwar gelten moderne Hörgeräte als ausgesprochen robust und langlebig, aber unzerstörbar sind sie keinesfalls – und genauso gut könnten sie verloren gehen.
Eine Hörgeräteversicherung kann sinnvoll sein, um sich selbst im Ernstfall vor hohen Folgekosten zu schützen.
Wie funktioniert eine Hörgeräteversicherung?
Generell wie jede andere Versicherung: Der Versicherungsnehmer zahlt eine gewisse Prämie, im Gegenzug ist er bei einer Reihe von Schadensfällen, die das Hörgerät betreffen, abgesichert.
Kommt es zu solch einem Schadensfall, würde dann die Versicherung einspringen und ein neues Hörgerät zahlen. Zu berücksichtigen sind dahin gehend unter anderem die unterschiedlich hohen Selbstbehalte, aber natürlich auch welche Schadensfälle überhaupt durch die Versicherungspolice abgedeckt sind.
Hörgeräte absichern: Wann greift eine Versicherung?
Wer seine Hörgeräte versichern möchte, sollte und muss das Vertragswerk der Versicherung kennen. Dahin gehend ist zunächst gut zu wissen, wie Hörgeräte überhaupt beschädigt werden können.
Beispiele dafür wären:
Zudem ist denkbar, dass das Hörgerät schlicht verloren oder sogar gestohlen wird. Letzteres ist zwar eher selten, schließlich sind Hörgeräte höchst spezifische Hilfsmittel, die sich kaum gut weiterverkaufen lassen, aber trotzdem ist der Fall eines Diebstahls nie ganz auszuschließen.
Die Hörgeräteversicherung greift nun in derartigen Situationen. Ob sie in allen der genannten Fälle greift, ist wiederum vom Leistungsumfang der Versicherung abhängig. Generell gilt meist: Je höher die Prämie, umso höher ist auch das Leistungsniveau. Das betrifft sowohl die Kostendeckung als auch die übernommenen Schadensfälle.
Der Versicherer wird, sofern es wirtschaftlich noch sinnvoll ist, die Reparaturkosten von beschädigten Hörgeräten übernehmen. Sofern das Hörgerät verloren wurde, erbringt er eine Ersatzleistung.
Das kann auch eine Neukaufbeteiligung sein, wobei nicht jede Versicherung die Kosten automatisch zu 100 % übernimmt. Generell sind die neu erworbenen oder reparierten Hörgeräte natürlich ebenso erfasst, das bedeutet: Fortan gilt der Versicherungsschutz für diese Hörgeräte.
Hörgeräteversicherung sinnvoll oder nicht, hier erfahren Sie es!
Was zahlt die Versicherung normalerweise nicht?
Erneut gilt hier: Wer seine Hörgeräte absichern möchte, muss das Vertragswerk des Versicherers und des jeweiligen Tarifs kennen. Typischerweise haben viele Versicherer die nachfolgenden Ausschlüsse.
In diesen Situationen würde also keine Kostenübernahme erfolgen:
- zu erwartende Makel, die durch Verschleiß entstehen
- vorsätzlich zugeführte Schäden
- wenn mit Hörgeräten fahrlässig umgegangen wurde
- Reparaturen und Reparaturschäden, sofern die Reparatur durch nicht autorisierte Dienstleister erfolgte
Ob sich gegenüber Diebstahl Hörgeräte absichern lassen, ist von dem jeweiligen Tarif abhängig. Einige Versicherungsunternehmen führen das nicht als Standardleistung auf, der Versicherungsnehmer müsste den Diebstahlschutz dann also optional hinzubuchen – was natürlich die Prämienhöhe beeinflusst.
Wie viel kostet eine Hörgeräteversicherung?
Versicherer sind frei, ihre Tarife so zu bilden, wie sie selbst das für richtig halten. Aus diesem Grund sollten angehende Versicherungsnehmer auch marktweit die Konditionen vergleichen oder sich intensiv beraten lassen.
Die Versicherungsprämie wird von der Höhe der Versicherungssumme ebenso beeinflusst, wie von der Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die zu erwartende Prämie – weil dann zuerst aus eigener Tasche gezahlt wird. Je höher die Versicherungssumme, desto höher hingegen auch die Prämie. Das Hörgerät selbst wird dahin gehend natürlich ebenso berücksichtigt, insbesondere was das Alter und den Zustand des Models betrifft.
Deshalb sollten sich angehende Versicherungsnehmer auch ein spezifisches Fallbeispiel für ihr jeweiliges Hörgerät erstellen lassen. Solch ein Fallbeispiel zeigt auf, wie hoch die Prämie für das Hörgerät ausfällt und mit welchen übernommenen Leistungen im Ernstfall zu rechnen ist.
Hörgeräte versichern – Fallbeispiel erstellen und berücksichtigen
Beispielhaft könnten Versicherungsnehmer mit diesen Kosten rechnen, die in Relation zum Selbstbehalt und dem Preis des Hörgeräts stehen:
- rund 5 Euro im Monat, um ein 1.000 Euro teures Gerät mit 40 % Selbstbehalt zu versichern
- rund 11 Euro im Monat für das identische Gerät, aber ohne Selbstbehalt
- etwa 17 Euro im Monat für ein Gerät, das rund 2.500 Euro kostet, ohne Selbstbehalt
Wenn Sie Ihr Hörgerät versichern möchten, hilft Ihnen dabei Ihr Hörakustiker vom Hörhäusle Kohl in Schorndorf, Leutenbach oder Welzheim!
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